Restguthaben aus 2026 bis 31.12. nutzen.Guthaben prüfen lassenPflegereform 2027
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Pflegegrad beantragen: So gehen Sie vor

Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, um den Antrag zu stellen. Danach kommt der Medizinische Dienst nach Hause. Wer gut vorbereitet ist, wird passend eingestuft. Nach dem Entwurf der Pflegereform sollen Anträge, die bis 31. Dezember 2026 eingehen, noch nach den bisherigen Regeln begutachtet werden.

Stand: November 2026 · §§ 14, 15, 18 SGB XI

Frist beachten: Nach dem Entwurf der Pflegereform sollen Anträge, die bis 31. Dezember 2026 bei der Pflegekasse eingehen, nach den bisherigen Punktgrenzen begutachtet werden. Danach ist für Pflegegrad 2 eine höhere Punktzahl geplant.

In fünf Schritten zum Pflegegrad

  1. Antrag stellen

    Rufen Sie die Pflegekasse an (sie sitzt bei der Krankenkasse) oder schreiben Sie formlos: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Das Datum des Antrags zählt.

  2. Pflegetagebuch führen

    Notieren Sie eine Woche lang, wobei Hilfe nötig ist: Aufstehen, Waschen, Essen, Medikamente, Orientierung, Termine. Das hilft bei der Begutachtung.

  3. Begutachtung zu Hause

    Der Medizinische Dienst kündigt den Termin an. Seien Sie als Angehörige dabei, legen Sie Arztberichte und Medikamentenplan bereit und beschönigen Sie nichts.

  4. Bescheid prüfen

    Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Fordern Sie das Gutachten an. Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich.

  5. Leistungen nutzen

    Ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag, ab Pflegegrad 2 Pflegegeld oder Sachleistung. Wir helfen Ihnen, die Budgets zu nutzen.

Woran die Einstufung gemessen wird

Der Medizinische Dienst bewertet die Selbstständigkeit in sechs Bereichen: Mobilität, Verstehen und Sprechen, Verhalten und Psyche, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltag und soziale Kontakte. Daraus ergibt sich eine Punktzahl und damit der Pflegegrad.

Wie wir helfen

Wir erklären Ihnen den Ablauf, sagen Ihnen, worauf es bei der Begutachtung ankommt, und unterstützen danach mit Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und dem Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3. Die rechtliche Vertretung im Widerspruch übernehmen wir nicht; dafür sind Sozialverbände wie VdK oder SoVD da.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Der Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

Was kostet die Begutachtung?

Nichts. Antrag und Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sind kostenfrei.

Was kann ich tun, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?

Sie können innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Fordern Sie dazu das Gutachten an.

Quellen: § 18 SGB XI · § 15 SGB XI · Bundesgesundheitsministerium, Pflegegrade.

Anastasija Grass, Geschäftsführerin

Verantwortlich: Anastasija Grass, Geschäftsführerin der GRASS Alltagsbetreuung in Essen-Heidhausen. Erstellt mit KI-Unterstützung, geprüft von GRASS Alltagsbetreuung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung; verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

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Rufen Sie uns an. Wir erklären Ihnen den Weg und was danach möglich ist.

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