Entlastungsbetrag: Wofür kann ich die 131 € nutzen?
Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause lebt, erhält 2026 bis zu 131 € im Monat für Hilfe im Alltag. Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Angebote wie Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe erstattet. Wer es nicht nutzt, verschenkt bis zu 1.572 € im Jahr.
Stand: November 2026 · § 45b SGB XI
KI-generiert
Wer bekommt den Entlastungsbetrag?
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben. Ein eigener Antrag ist nicht nötig: Der Anspruch besteht mit dem Pflegegrad.
Wofür darf ich ihn einsetzen?
Der Betrag ist zweckgebunden. Die Pflegekasse erstattet ihn für:
- Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach Landesrecht anerkannt sind, zum Beispiel Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und Einkaufshilfe
- Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege
- Leistungen ambulanter Pflegedienste, bei Pflegegrad 2 bis 5 aber nicht für Körperpflege
Eine Haushaltshilfe aus der Nachbarschaft ohne Anerkennung wird nicht erstattet. Fragen Sie deshalb immer nach der Anerkennung nach § 45a SGB XI. GRASS Alltagsbetreuung ist anerkannt.
Wie viele Stunden Hilfe bekomme ich dafür?
Bei uns kostet eine Stunde 39,50 € plus 8,00 € Anfahrt je Einsatz. Bei zwei Besuchen im Monat reichen die 131 € für knapp drei Stunden. Ein längerer Besuch im Monat bringt etwas mehr, weil die Anfahrt nur einmal anfällt.
Wie läuft die Abrechnung?
Entweder Sie bezahlen die Rechnung und reichen sie bei der Pflegekasse ein. Oder Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, dann rechnen wir direkt mit der Kasse ab. Bei uns ist der zweite Weg üblich: keine Vorkasse, keine Belege.
Was passiert mit nicht genutztem Geld?
Bisher sammeln sich nicht genutzte Beträge an und können bis 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Nach dem Entwurf der Pflegereform fehlt dafür eine Übergangsregel. Die Verbraucherzentrale NRW rät deshalb, Guthaben aus 2026 bis 31. Dezember zu nutzen.
Tipp: Fragen Sie Ihre Pflegekasse, wie viel aus 2026 noch offen ist. Wir planen mit Ihnen zusätzliche Stunden bis Jahresende.
Was ändert sich 2027?
Nach dem Regierungsentwurf ersetzt ein Sozialraumbudget von 175 € im Monat den Entlastungsbetrag, aber nur für Pflegegrad 2 bis 5. Pflegegrad 1 bekäme keinen Betrag mehr, und Ansparen wäre nicht mehr möglich. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Alles zur Pflegereform 2027
Entlastungsbetrag in Essen und Heiligenhaus nutzen
Die GRASS Alltagsbetreuung ist ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Damit können Sie den Entlastungsbetrag bei uns einsetzen: Sie unterschreiben einmal eine Abtretung, wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, und Sie strecken nichts vor. Wir setzen den Entlastungsbetrag für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und Begleitung zu Terminen ein, im Essener Süden (Werden, Kettwig, Bredeney, Heidhausen), in Heiligenhaus, Velbert und Ratingen. Rufen Sie an unter 0201 890633 50 oder fordern Sie einen Rückruf an.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
131 € im Monat für alle Pflegegrade von 1 bis 5, also 1.572 € im Jahr.
Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Nein, er steht Ihnen mit dem Pflegegrad automatisch zu. Erstattet wird er gegen Rechnung eines anerkannten Anbieters, oder die Pflegekasse zahlt direkt an den Anbieter, wenn Sie eine Abtretung unterschreiben.
Kann ich mir den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?
Nein. Er ist zweckgebunden und wird nur für anerkannte Leistungen erstattet, etwa Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Tagespflege oder Kurzzeitpflege.
Quellen: § 45b SGB XI · Bundesgesundheitsministerium · Apotheken Umschau mit Verbraucherzentrale NRW.
Verantwortlich: Anastasija Grass, Geschäftsführerin der GRASS Alltagsbetreuung in Essen-Heidhausen. Erstellt mit KI-Unterstützung, geprüft von GRASS Alltagsbetreuung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung; verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse.