Partner für ambulante Pflegedienste
Sie pflegen, wir betreuen. Gemeinsam für Ihre Kundinnen und Kunden.
Warum jetzt
Nach dem Regierungsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sollen ambulante Pflegedienste ab 2027 Betreuung und Hauswirtschaft nicht mehr über das neue Sozialraumbudget abrechnen dürfen. Eine Öffnung wird diskutiert, beschlossen ist nichts. Als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI können wir Ihre Kundinnen und Kunden weiter begleiten.
Stand 07.11.2026: Das Gesetzgebungsverfahren läuft, Inkrafttreten zum 01.01.2027 ist geplant. Details auf unserer Seite Pflegereform 2027.
So arbeiten wir zusammen
Ihre Kunden bleiben Ihre Pflegekunden
Wir erbringen keine Pflegeleistungen. Körperpflege und Behandlungspflege bleiben bei Ihnen.
Ihre Betreuungskräfte behalten ihre Arbeit
Betreuungs- und Hauswirtschaftskräfte können zu uns wechseln und ihre Kundinnen und Kunden weiter begleiten.
Pflegebedarf geht an Sie
Stellen wir im Einsatz Pflegebedarf fest, weisen wir auf Ihren Dienst hin. Die Wahl bleibt bei den Kundinnen und Kunden.
Sprechen wir vertraulich
Tragen Sie Ihre Nummer ein. Wir besprechen, wie Ihre Kundinnen und Kunden ab 2027 weiter versorgt sind.