Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Essen und Heiligenhaus
Wer Pflegegeld bezieht, muss den Beratungsbesuch regelmäßig nachweisen, sonst kann die Kasse das Pflegegeld kürzen. Wir sind anerkannte Beratungsstelle und kommen zu Ihnen nach Hause. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig.
- Frist 2. Halbjahr: 31.12.2026
- Anerkannt seit 1. September 2026
- 0 € Eigenanteil
- Bei Ihnen zu Hause
Frist für das zweite Halbjahr 2026: 31. Dezember. Melden Sie sich einige Wochen vorher, damit der Termin sicher noch in diesem Jahr stattfindet.
Termin anfragenFür wen ist der Beratungsbesuch Pflicht?
Pflicht ist er für alle, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden und dafür Pflegegeld erhalten. Für alle anderen ist er freiwillig und wird ebenfalls von der Pflegekasse bezahlt. Bei manchen Pflegekassen heißt er auch Beratungseinsatz. Wir kommen im Essener Süden, in Heiligenhaus, Velbert und Ratingen zu Ihnen nach Hause. Noch kein Pflegegrad? Lesen Sie, wie Sie einen Pflegegrad beantragen.
| Ihre Situation | Beratungsbesuch | Wie oft |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 bis 5, Pflegegeld, Pflege durch Angehörige | Pflicht | einmal je Kalenderhalbjahr; bei Pflegegrad 4 und 5 auf Wunsch vierteljährlich |
| Pflegegrad 2 bis 5 mit Pflegedienst (Kombinationsleistung) | freiwillig | einmal je Kalenderhalbjahr möglich |
| Pflegegrad 1 | freiwillig | einmal je Kalenderhalbjahr möglich |
Die Frist läuft je Kalenderhalbjahr: bis 30. Juni und bis 31. Dezember. Wird der Pflichtbesuch nicht nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und bei wiederholtem Versäumnis streichen.
Was beim Besuch passiert
Der Beratungsbesuch ist keine Kontrolle. Es kommt kein Gutachter, und Ihr Pflegegrad wird nicht überprüft. Eine Pflegeberaterin sieht sich die Situation an und hilft, die Pflege zu Hause leichter und sicherer zu machen. Der Besuch dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten.
- Gespräch mit der pflegebedürftigen Person und den pflegenden Angehörigen
- Einschätzung der Pflegesituation: Was läuft gut, wo wird es schwierig?
- Praktische Tipps, etwa zu Bewegung, Lagerung und Sturzvermeidung
- Hinweise auf Leistungen, die Ihnen zustehen, und auf Entlastung in Ihrer Nähe
- Empfehlungen, wenn sich der Bedarf verändert hat
- Bescheinigung an Ihre Pflegekasse
Was über die Bescheinigung hinaus an die Kasse geht, entscheiden Sie. Empfehlungen geben wir nur mit Ihrer Einwilligung weiter.
Wer zu Ihnen kommt
Eine Pflegeberaterin mit Qualifikation nach § 7a SGB XI, wie es die Pflegekassen für anerkannte Beratungsstellen vorschreiben. Wir planen so, dass möglichst dieselbe Beraterin wiederkommt.
Das brauchen wir beim Termin
- Name, Geburtsdatum und Versichertennummer (Versichertenkarte)
- Pflegekasse und Pflegegrad, falls zur Hand der Bescheid
- Wer pflegt und ob ein Pflegedienst beteiligt ist
Fehlt etwas, findet der Termin trotzdem statt.
So läuft es ab
Anfragen
Anrufen oder Formular nutzen. Pflegegrad und Pflegekasse genügen für den Anfang.
Termin abstimmen
Wir melden uns werktags und finden einen Termin, an dem auch die pflegenden Angehörigen dabei sein können.
Besuch und Nachweis
Nach dem Besuch geht die Bescheinigung direkt an Ihre Pflegekasse. Sie erhalten eine Kopie.
0 € für Sie: Die Pflegekasse zahlt
Die Pflegekasse zahlt eine feste Pauschale direkt an uns. Das gilt für alle gesetzlichen Pflegekassen, zum Beispiel AOK, BARMER, TK, DAK-Gesundheit, IKK classic, BKK und Knappschaft. Privat Versicherte sprechen uns bitte an.
Zu Hause oder per Video
Der Besuch findet dort statt, wo gepflegt wird. Auf Wunsch kann jeder zweite Termin per Video stattfinden, nach heutigem Stand bis 31. März 2027. Wechseln können Sie jederzeit, ohne Kündigung.
Anerkannt von den Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen
Die GRASS Alltagsbetreuung GmbH ist seit dem 1. September 2026 als Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nach § 37 Abs. 7 SGB XI anerkannt. Grundlage sind das geprüfte Qualitätssicherungskonzept und die Qualifikation der beratenden Fachkraft.
Erteilt von den Landesverbänden der Pflegekassen in NRW für AOK Rheinland/Hamburg, AOK NordWest, BKK-Landesverband NORDWEST, IKK classic, KNAPPSCHAFT, Landwirtschaftliche Pflegekasse und die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK).
Häufige Fragen zum Beratungsbesuch
Muss ich den Beratungsbesuch wirklich machen?
Wenn Sie Pflegegrad 2 bis 5 haben und Pflegegeld beziehen, weil Angehörige pflegen: ja, einmal je Kalenderhalbjahr. Bei Pflegegrad 4 und 5 können Sie ihn vierteljährlich abrufen. Bei Pflegegrad 1 oder mit Pflegedienst ist er freiwillig, die Kasse zahlt ihn trotzdem.
Was passiert, wenn ich den Termin versäume?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen und bei wiederholtem Versäumnis streichen. Melden Sie sich deshalb einige Wochen vor Ende des Halbjahres. Für das zweite Halbjahr 2026 ist das der 31. Dezember.
Wird bei dem Besuch mein Pflegegrad überprüft?
Nein. Der Beratungsbesuch ist keine Begutachtung. Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Haben wir den Eindruck, dass Ihnen ein höherer Pflegegrad zustehen könnte, sagen wir es Ihnen.
Was kostet mich der Beratungsbesuch?
Für Sie entsteht kein Eigenanteil. Die Pflegekasse zahlt eine feste Pauschale direkt an uns; Sie erhalten keine Rechnung.
Muss ich Kunde der GRASS Alltagsbetreuung sein?
Nein. Der Beratungsbesuch steht jeder gesetzlich pflegeversicherten Person in unserem Einzugsgebiet offen.
Bisher hat ein Pflegedienst die Besuche gemacht. Kann ich wechseln?
Ja, jederzeit und ohne Kündigung. Sie vereinbaren einfach den nächsten Termin mit uns.
Geht der Beratungsbesuch auch per Video?
Auf Wunsch kann jeder zweite Termin als Videogespräch stattfinden. Diese Regel gilt nach heutigem Stand bis 31. März 2027.
Stand November 2026. Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 3 SGB XI. Die Angaben dienen der Orientierung; verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse. Für Entlastung im Alltag gibt es zusätzlich den Entlastungsbetrag und unsere Alltagsbegleitung. Welche Leistungen Ihnen sonst zustehen, zeigt der Leistungs-Kompass.
„Die Betreuung ist liebevoll, zuverlässig und eine wunderbare Unterstützung im Alltag. Unsere Angehörigen fühlen sich sehr gut aufgehoben.“
Beratungsbesuch anfragen
Nennen Sie uns kurz Pflegegrad und Pflegekasse. Wir melden uns werktags und vereinbaren den Termin bei Ihnen zu Hause.