Pflegereform 2027: Was sich für Sie ändert

Stand: 29. Oktober 2026 · Regierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Ab 1. Januar 2027 soll der Entlastungsbetrag durch ein neues Sozialraumbudget ersetzt werden. Hier lesen Sie, was sich für Pflegebedürftige und Angehörige ändert, welche Fristen schon jetzt laufen und wie wir Sie begleiten. Wir aktualisieren diese Seite bei jedem Schritt des Gesetzes.

  • 175 € im Monatfür Pflegegrad 2 bis 5 statt bisher 131 €
  • Pflegegrad 1erhält keinen Entlastungsbetrag mehr
  • Kein Ansparendas Budget verfällt am Monatsende

Was ist neu?

  • Seite veröffentlicht. Grundlage ist der Regierungsentwurf vom 30.09.2026.

Das ändert sich ab 2027

ThemaBisher (2026)Geplant ab 1. Januar 2027
Monatlicher Betrag131 € Entlastungsbetrag175 € Sozialraumbudget, unter 25 Jahren 300 €
Pflegegrad 1131 € im Monatkein Anspruch mehr
Nicht genutzte Beträgenutzbar bis 30. Juni des Folgejahresverfallen am Monatsende
Wer abrechnen darfanerkannte Alltagsbegleitung und ambulante Pflegedienstenur anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, wie GRASS
Umwandlung von Pflegesachleistungenmöglichfür Alltagsbegleitung nicht mehr möglich
Verhinderungspflegeauch für Alltagsbegleitung nutzbarfür Alltagsbegleitung nicht mehr nutzbar
Neue EinstufungPflegegrad 2 ab 27 PunktenPflegegrad 2 ab 30 Punkten; bestehende Pflegegrade bleiben

Alle Angaben nach dem Regierungsentwurf. Was am Ende gilt, entscheiden Bundestag und Bundesrat.

Bis 31. Dezember 2026 prüfen

Frist 31.12.

Angespartes Guthaben nutzen

Nicht genutzte Entlastungsbeträge aus 2026 verfallen nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW voraussichtlich schon zum Jahresende.

Frist 31.12.

Pflegegrad prüfen lassen

Ist der Hilfebedarf gestiegen, stellen Sie den Antrag noch 2026. Bis Jahresende eingehende Anträge sollen nach bisherigem Recht begutachtet werden.

Ab 1. Januar

Pflegegrad 1: neu planen

Wer heute mit Pflegegrad 1 Hilfe über die Kasse bezahlt, sollte jetzt klären, wie es ab Januar weitergeht.

Was das für Kundinnen und Kunden von GRASS heißt

  • Wir bleiben anerkannt. Als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach AnFöVO NRW dürfen wir das neue Budget abrechnen – wie bisher direkt mit Ihrer Pflegekasse.
  • Pflegegrad 2 bis 5: Ihre Betreuung geht weiter. Wir planen mit Ihnen, wie Sie die 175 € jeden Monat gut nutzen.
  • Pflegegrad 1: Wir besprechen rechtzeitig mit Ihnen, wie es ab Januar weitergeht.
  • Bisher beim Pflegedienst: Darf Ihr Pflegedienst Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe nicht mehr über die Kasse abrechnen, übernehmen wir sie ohne Lücke. Ihre Pflege bleibt beim Pflegedienst.
Anastasija Grass, Geschäftsführerin der GRASS Alltagsbetreuung

„Viele Familien fragen uns gerade, was die Reform für sie bedeutet. Rufen Sie uns an – wir schauen gemeinsam, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie das Budget ab 2027 gut nutzen.“

Anastasija GrassGeschäftsführerin

Checkliste für Angehörige

  • Bei der Pflegekasse erfragen, wie viel Entlastungsbetrag aus 2026 noch offen ist.
  • Offenes Guthaben bis Jahresende einsetzen, zum Beispiel für zusätzliche Stunden Alltagsbegleitung.
  • Hat sich der Gesundheitszustand verschlechtert? Dann den Antrag auf Höherstufung noch 2026 stellen. Jede Begutachtung bewertet neu; auch eine Herabstufung ist möglich.
  • Mit dem bisherigen Dienst klären, ob er die Betreuung 2027 weiter über die Kasse abrechnen darf.
  • Ab Januar die 175 € jeden Monat einplanen, denn nicht genutzte Beträge verfallen.
  • Kosten, die die Kasse nicht übernimmt, können als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar sein. Fragen Sie dazu Ihre Steuerberatung.

Zeitplan des Gesetzes

  1. 30.09.2026Kabinett beschließt den Entwurf
  2. 06.11.20261. Lesung im Bundestag
  3. Nov./Dez.Ausschuss, 2. und 3. Lesung
  4. 18.12.2026Bundesrat
  5. 01.01.2027geplantes Inkrafttreten

Ratgeber Pflegereform 2027

Alle Informationen dieser Seite auf vier Seiten zum Ausdrucken – mit Checkliste für Angehörige. PDF, Stand 29.10.2026.

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Häufige Fragen

Fällt der Entlastungsbetrag 2027 weg?

Nach dem Regierungsentwurf wird er ab 1. Januar 2027 durch das Sozialraumbudget ersetzt: 175 € im Monat für Pflegegrad 2 bis 5. Pflegegrad 1 erhält dann keinen Entlastungsbetrag mehr. Beschlossen ist das noch nicht.

Was passiert mit meinem Guthaben aus 2026?

Bisher konnten nicht genutzte Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Der Entwurf sieht dafür keine Übergangsregel vor. Die Verbraucherzentrale NRW rechnet deshalb damit, dass Guthaben aus 2026 zum Jahresende verfällt. Nutzen Sie es möglichst bis 31. Dezember.

Verliere ich meinen Pflegegrad durch die neuen Punktgrenzen?

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ist ein Bestandsschutz vorgesehen. Die strengeren Grenzen gelten für neue Einstufungen. Anträge, die bis 31. Dezember 2026 eingehen, sollen noch nach bisherigem Recht begutachtet werden.

Mein Pflegedienst macht bisher die Haushaltshilfe. Was nun?

Ambulante Pflegedienste sollen Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr über das Budget abrechnen dürfen. Ihre Pflege bleibt beim Pflegedienst. Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe können Sie über einen anerkannten Anbieter wie uns weiter nutzen. Den Übergang stimmen wir gern mit Ihnen und Ihrem Pflegedienst ab.

Kann ich die 175 € ansparen?

Nein. Nach dem Entwurf verfällt das Budget am Monatsende. Planen Sie die Unterstützung deshalb regelmäßig ein, zum Beispiel mit festen Terminen im Monat.

Ist das Gesetz schon beschlossen?

Nein. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen. Die 1. Lesung im Bundestag ist am 6. November, der Bundesrat berät am 18. Dezember 2026. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2027. Wir aktualisieren diese Seite bei jedem Schritt.

Persönliche Beratung

Wir beraten Sie persönlich – am Telefon oder bei Ihnen zu Hause in Essen, Heiligenhaus und Umgebung. Gemeinsam schauen wir, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie es ab 2027 für Sie weitergeht.

Quellen: pflege.de, Sozialraumbudget (PNOG) · BVUA – Bundesverband Angebote zur Unterstützung im Alltag, Schreiben zum PNOG vom 26.10.2026 · finanz.de, Pflegegrad wird strenger (04.10.2026) · Apotheken Umschau, Aussage der Verbraucherzentrale NRW (11.09.2026).
Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Verantwortlich: Anastasija Grass, Geschäftsführerin. Erstellt mit KI-Unterstützung, geprüft von GRASS Alltagsbetreuung.