Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen – sonst darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Wir sind von den Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen als Beratungsstelle anerkannt und kommen zu Ihnen nach Hause: im Essener Süden, in Heiligenhaus und den angrenzenden Städten. Für Sie ohne Eigenanteil, denn die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig.
- Anerkannte Beratungsstellevon den Landesverbänden der Pflegekassen NRW, seit 1. September 2026
- 0 Euro EigenanteilAbrechnung direkt mit Ihrer gesetzlichen Pflegekasse
- Bei Ihnen zu Hauseauf Wunsch jeder zweite Termin per Video
Für wen ist der Beratungsbesuch Pflicht?
Das Sozialgesetzbuch schreibt den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI für alle vor, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden und dafür Pflegegeld erhalten. Für alle anderen ist er ein freiwilliges Angebot – ebenfalls von der Pflegekasse bezahlt.
| Ihre Situation | Beratungsbesuch | Wie oft |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 bis 5, Sie beziehen Pflegegeld und werden zu Hause von Angehörigen gepflegt | Pflicht | mindestens einmal je Kalenderhalbjahr; bei Pflegegrad 4 und 5 auf Wunsch vierteljährlich |
| Pflegegrad 2 bis 5 mit Kombinationsleistung (Pflegegeld und ambulanter Pflegedienst) | freiwillig | einmal je Kalenderhalbjahr möglich |
| Pflegegrad 1 | freiwillig | einmal je Kalenderhalbjahr möglich |
Die Frist läuft je Kalenderhalbjahr. Der Besuch für das zweite Halbjahr muss bis zum 31. Dezember stattgefunden haben, der für das erste Halbjahr bis zum 30. Juni. Wird der Pflichtbesuch nicht nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und bei wiederholtem Versäumnis ganz streichen.
Was beim Beratungsbesuch passiert
Der Beratungsbesuch ist keine Kontrolle. Es kommt kein Gutachter, und Ihr Pflegegrad wird nicht überprüft. Es kommt eine Pflegeberaterin, die sich Ihre Situation ansieht und Ihnen hilft, die Pflege zu Hause leichter und sicherer zu machen. Der Besuch dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten. Das Gesetz gibt die Inhalte vor:
- Gespräch mit der pflegebedürftigen Person und mit den Angehörigen, die pflegen
- Einschätzung der Pflegesituation zu Hause: Was läuft gut, wo wird es schwierig
- Praktische Hilfe für den Pflegealltag – zum Beispiel beim Bewegen, beim Lagern oder zur Vermeidung von Stürzen
- Hinweise auf Leistungen, die Ihnen zustehen, und auf Entlastungsangebote in Ihrer Nähe: Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Pflegekurse
- Empfehlungen, wenn sich der Bedarf verändert hat – etwa zur Überprüfung des Pflegegrads oder zur Entlastung der pflegenden Angehörigen
- Dokumentation des Besuchs und Bescheinigung gegenüber Ihrer Pflegekasse
Was über die reine Bescheinigung hinaus an Ihre Pflegekasse geht, entscheiden Sie: Erkenntnisse zur Verbesserung Ihrer Pflegesituation teilen wir der Kasse nur mit Ihrer Einwilligung mit.
Was kostet der Beratungsbesuch?
Für Sie nichts. Die Pflegekasse zahlt für jeden Beratungsbesuch eine festgelegte Pauschale direkt an uns. Sie erhalten keine Rechnung, müssen nichts vorstrecken und keine Belege einreichen – wir rechnen elektronisch mit Ihrer Kasse ab. Das gilt für alle gesetzlichen Pflegekassen, zum Beispiel AOK, BARMER, TK, DAK-Gesundheit, IKK classic, BKK oder Knappschaft. Sind Sie privat pflegeversichert, sprechen Sie uns an – dort gelten eigene Regeln.
Wer kommt zu Ihnen?
Die Beratungsbesuche führt bei uns ausschließlich eine Pflegeberaterin mit Qualifikation nach § 7a SGB XI durch – so, wie es die Pflegekassen für anerkannte Beratungsstellen vorschreiben. Sie kennt die Leistungen der Pflegeversicherung aus der täglichen Arbeit mit Familien in Essen und Heiligenhaus, nimmt sich Zeit und spricht mit Ihnen auf Augenhöhe.
Beim nächsten Besuch kommt dieselbe Ansprechpartnerin wieder. Sie müssen Ihre Situation nicht jedes Mal neu erklären.
Bei Ihnen zu Hause – oder per Video
Der Beratungsbesuch findet in der Regel dort statt, wo gepflegt wird: bei Ihnen zu Hause. So lässt sich die Wohnsituation am besten einschätzen. Auf Wunsch kann jeder zweite Termin als Videogespräch stattfinden, zum Beispiel wenn Angehörige weiter entfernt wohnen und dabei sein möchten. Diese Möglichkeit ist nach derzeitigem Stand bis zum 31. März 2027 befristet.
So läuft es ab
- AnfragenRufen Sie an oder nutzen Sie das Formular. Nennen Sie uns Pflegegrad und Pflegekasse – mehr brauchen wir zunächst nicht.
- Termin abstimmenWir melden uns werktags bei Ihnen zurück und finden gemeinsam einen Termin, an dem auch die pflegenden Angehörigen dabei sein können.
- Besuch und NachweisNach dem Besuch senden wir die Bescheinigung direkt an Ihre Pflegekasse. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Bisher hat ein anderer Anbieter Ihre Beratungsbesuche gemacht? Sie können jederzeit wechseln – ohne Kündigung und ohne Nachteil.
Das brauchen wir beim Termin
- Name, Geburtsdatum und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person (steht auf der Versichertenkarte)
- Name der Pflegekasse und Pflegegrad – falls zur Hand: der aktuelle Bescheid
- Wer pflegt und ob ein ambulanter Pflegedienst beteiligt ist
Fehlt etwas davon, findet der Termin trotzdem statt.
Anerkannt von den Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen
Die GRASS Alltagsbetreuung GmbH ist seit dem 1. September 2026 als Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI anerkannt. Grundlage sind das geprüfte Qualitätssicherungskonzept und die Qualifikation der beratenden Fachkraft.
Erteilt von den Landesverbänden der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen im Namen der AOK Rheinland/Hamburg, der AOK NordWest, des BKK-Landesverbandes NORDWEST, der IKK classic, der KNAPPSCHAFT, der Landwirtschaftlichen Pflegekasse und der Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK).
Beratungsbesuch anfragen
Schreiben Sie uns kurz, wer beraten werden soll, welche Pflegekasse zuständig ist und welcher Pflegegrad vorliegt. Wir melden uns werktags bei Ihnen. Oder rufen Sie an: 0201 890633 50.
Häufige Fragen zum Beratungsbesuch
Muss ich den Beratungsbesuch wirklich machen?
Wenn Sie Pflegegrad 2 bis 5 haben und Pflegegeld beziehen, weil Angehörige Sie zu Hause pflegen: ja, mindestens einmal je Kalenderhalbjahr. Bei Pflegegrad 1 oder wenn zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst im Einsatz ist, ist der Besuch freiwillig – die Pflegekasse bezahlt ihn trotzdem.
Was passiert, wenn ich den Termin versäume?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen und bei wiederholtem Versäumnis ganz streichen. Melden Sie sich deshalb frühzeitig, am besten einige Wochen vor Ende des Halbjahres.
Wird bei dem Besuch mein Pflegegrad überprüft?
Nein. Der Beratungsbesuch ist keine Begutachtung. Über den Pflegegrad entscheidet allein Ihre Pflegekasse auf Grundlage einer Begutachtung des Medizinischen Dienstes – damit hat der Beratungsbesuch nichts zu tun. Haben wir den Eindruck, dass Ihnen ein höherer Pflegegrad zustehen könnte, sagen wir Ihnen das.
Was kostet mich der Beratungsbesuch?
Nichts. Die Pflegekasse zahlt eine feste Pauschale direkt an uns. Sie erhalten keine Rechnung und müssen nichts vorstrecken.
Muss ich Kunde der GRASS Alltagsbetreuung sein?
Nein. Der Beratungsbesuch steht jeder gesetzlich pflegeversicherten Person in unserem Einzugsgebiet offen – unabhängig davon, ob Sie weitere Leistungen von uns nutzen.
Bisher hat ein Pflegedienst die Besuche gemacht. Kann ich wechseln?
Ja, jederzeit. Sie haben die freie Wahl, wer den Beratungsbesuch durchführt. Eine Kündigung ist nicht nötig – Sie vereinbaren einfach den nächsten Termin mit uns.
Geht der Beratungsbesuch auch per Video?
Auf Wunsch kann jeder zweite Termin als Videogespräch stattfinden; der jeweils andere findet bei Ihnen zu Hause statt. Diese Regelung gilt nach heutigem Stand bis zum 31. März 2027.
Wer erfährt, was im Gespräch besprochen wurde?
Ihre Pflegekasse erhält von uns die Bescheinigung, dass der Besuch stattgefunden hat – das schreibt das Gesetz vor. Erkenntnisse und Empfehlungen zur Verbesserung Ihrer Pflegesituation geben wir nur mit Ihrer Einwilligung an die Kasse weiter.
Wie lange dauert der Besuch, und wer sollte dabei sein?
In der Regel 45 bis 60 Minuten. Am besten sind die pflegebedürftige Person und die Angehörigen dabei, die die Pflege übernehmen – viele Hinweise richten sich an sie.
Was passiert, wenn der Besuch zeigt, dass mehr Unterstützung nötig ist?
Dann besprechen wir mit Ihnen, welche Leistungen der Pflegeversicherung dafür in Frage kommen – zum Beispiel der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, Verhinderungspflege oder Pflegehilfsmittel – und wo Sie diese in Ihrer Nähe bekommen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Welche Leistungen Ihnen sonst noch zustehen? Unser Leistungs-Kompass zeigt in drei Minuten, welche Budgets bei Ihrem Pflegegrad offen sind – vom Entlastungsbetrag bis zur Verhinderungspflege.
Stand: September 2026. Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 3 SGB XI. Die Angaben dienen der Orientierung; verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
